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Energieeinsparverordnung - EnEV
R e f e r e n t e n e n t w u r f
Anhang 3
Anforderungen bei
Änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude (zu
§ 7 Abs. 1)
1. Außenwände
Soweit bei beheizten Räumen Außenwände in der Weise erneuert werden, daß
a. |
Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden, |
b. |
bei beheizten Räumen auf der Innenseite Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht werden, |
c. |
Dämmschichten eingebaut werden, |
d. |
bei einem bestehenden Bauteil mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten größer 0,9 W/(m2·K) der Außenputz erneuert wird oder |
e. |
neue Ausfachungen in Fachwerkwände eingesetzt werden, |
2. Fenster und Fenstertüren sowie Dachflächenfenster
a. |
das gesamte Bauteil ersetzt wird oder erstmalig eingebaut wird, |
b. |
zusätzliche Vor- oder Innenfenster eingebaut werden oder |
c. |
die Verglasung bei geeigneten Rahmen ersetzt wird, |
Bei der Erneuerung von Außentüren dürfen nur Außentüren mit wärmegedämmten Profilen eingebaut werden; die Türfläche darf einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 2,5 W/(m2·K) nicht überschreiten.
Soweit bei Steildächern Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und Decken und Wände (einschließlich Dachschrägen), die beheizte Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen, in der Weise erneuert werden, daß
a. |
die Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden, |
b. |
innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden, |
c. |
Dämmschichten eingebaut werden, |
d. |
zusätzliche Bekleidungen oder Dämmschichten an der Abseitenwand zum unbeheiztem Dachraum eingebaut werden, |
4.2 Flachdächer
Soweit bei beheizten Räumen Flachdächer in der Weise erneuert werden, daß
a. |
die Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden, |
b. |
innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden, |
c. |
Dämmschichten eingebaut werden, |
Werden bei der Flachdacherneuerung Gefälledächer durch die keilförmige Anordnung einer Dämmschicht aufgebaut, so ist der Wärmedurchgangskoeffizient nach DIN EN ISO 6946 : 1996, Anhang C zu ermitteln. Der Bemessungswert des Wärmedurchgangswiderstandes am tiefsten Punkt der neuen Dämmschicht muß den Mindestwärmeschutz nach § 6 Abs. 5 gewährleisten.
5. Wände und Decken gegen unbeheizte Räume und gegen Erdreich
Soweit bei beheizten Räumen Decken und Wände, die gegen unbeheizte Räume oder gegen Erdreich grenzen, in der Weise erneuert werden, daß
a. |
außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen angebracht oder erneuert werden, |
b. |
innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen an Wände angebracht werden, |
c. |
Fußbodenaufbauten (auf der beheizten Seite) aufgebaut oder erneuert werden, |
d. |
Deckenbekleidungen (auf der Kaltseite) angebracht werden oder |
e. |
Dämmschichten eingebaut werden |
Tabelle 1
Begrenzung des Wärmedurchgangs bei erstmaligem Einbau, Ersatz
und Erneuerung von Bauteilen
Zeile |
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§ 1 Abs.1 Satz 1 |
§ 1 Abs.1 Satz 2 |
in W/(m2·K) | |||
Spalte |
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1 a) b) |
maßnahmen nach Nr. 1 Buchstabe a), c) und d) |
|
|
2 a)
b) |
sowie Dachflächenfenster nach Nr. 2 Buchstabe a) und b) Buchstabe c) |
|
|
3 a) b) |
nach Nr. 4.1 |
|
|
4 a)
b) |
Räume oder Erdreich nach Nr.5 Buchstabe a) und d) Räume oder Erdreich nach Nr.5 Buchstabe b), c) und e) |
UU <= 0,40 UU <= 0,50 |
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Dabei bedeuten: |
|
Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils unter Berücksichtigung der neuen und der vorhandenen Bauteilschichten |
Indizes |
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Außenwand |
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Fenster |
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Verglasung |
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|
Dach |
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gegen Erdreich |
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gegen unbeheizte Räume |
6. Gewährleistung der Luftdichtheit der erneuerten Bauteile
Bei Maßnahmen nach Nr. 1 Buchstabe b), Nr. 4.1 Buchstabe b) und d), Nr. 4.2 Buchstabe b) und Nr. 5 Buchstabe b) und c) ist eine nach dem Stand der Technik luftdichte Schicht im Bereich der zu erneuernden Bauteile einzubauen. Geschlossene, vollfugig gemauerte Mauerwerkswände und durchgehende Deckenplatten gelten als luftdichte Schicht.
Beachten Sie bitte, daß wir keine Haftung für die
Richtigkeit übernehmen können.
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