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Energieeinsparverordnung - EnEV
R e f e r e n t e n e n t w u r f
Anhang 1
Anforderungen an zu
errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen
1. Höchstwerte des Jahres-Heizenergiebedarfs Q (zu § 3 Abs.1)
Tabelle 1
Höchstwerte des auf das beheizte Bauwerksvolumen
Ve oder die
Gebäudenutzfläche AN bezogenen
Jahres-Heizenergiebedarfs in Abhängigkeit vom Verhältnis
A/Ve
A/Ve |
in kWh/(m3·a) |
in kWh/(m2·a) |
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1) Die auf die Gebäudenutzfläche AN bezogenen Höchstwerte gelten ausschließlich bei Gebäuden mit Raumhöhen bis einschließlich 2,60 m.
1.1 Ermittlung von Zwischenwerten
Zwischenwerte zu den in Tabelle 1 festgelegten Höchstwerten sind nach folgenden Gleichungen zu ermitteln:
Spalte 2: Q' = 8,28 + 22,59 · A/Ve in kWh/(m3·a)
Spalte 3: Q'' = 25,88 + 70,59 · A/Ve in kWh/(m2·a)
1.2 Berücksichtigung der Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden
Bei Wohngebäuden, bei denen die Warmwasserbereitung aus Anlagen erfolgt, die mit der Heizungsanlage verbunden sind oder bei denen Verteilnetze für mehrere Wohnungen betrieben werden, ist der Energiebedarf für Warmwasser in der Berechnung des Jahres-Heizenergiebedarfs zu berücksichtigen.
Bei diesen Gebäuden dürfen die Höchstwerte
nach Tabelle 1 Spalte 2 um 7,5 + 3,4 · (A/Ve) kWh/(m3·a) sowie die Höchstwerte
nach Tabelle 1 Spalte 3 um 7,5 + 3,4 · (A/Ve) / 0,32 kWh/(m3·a) überschritten werden.
Der Energiebedarf der Warmwasserbereitung in von Satz 1 abweichenden Wohngebäuden ist bei dem Rechenverfahren nach 2.1 nicht zu berücksichtigen. Bei diesen Wohngebäuden ist im Energiebedarfsausweis nach § 13 als Energiebedarf für die Warmwasserbereitung 4 kWh/(m3·a) und als Primärenergiebedarf für die Warmwasserbereitung 12 kWh/(m3·a) anzugeben.
1.3 Definition der Bezugsgrößen
1.3.1 Wärmeübertragende Umfassungsfläche A eines Gebäudes
Die wärmeübertragende Umfassungsfläche A eines Gebäudes ist nach Anhang B der DIN EN ISO 13789 : 1997, Fall "Außenabmessung", zu ermitteln. Die zu berücksichtigenden Flächen sind die äußere Begrenzung einer abgeschlossenen beheizten Zone.
Außerdem ist die Festlegung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A gemäß DIN EN 832: 1998 so zu treffen, daß ein dort beschriebenes Ein-Zonen-Modell entsteht, das mindestens die beheizten Räume einschließt.
1.3.2 Beheiztes Gebäudevolumen Ve
Das beheizte Gebäudevolumen Ve ist das Volumen, das von der nach Nr. 1.3.1 ermittelten wärmeübertragende Umfassungsfläche A umschlossen wird.
1.3.3 A/Ve-Werte
Das Verhältnis A/Ve ist die errechnete wärmeübertragende Umfassungsfläche nach Nr. 1.3.1 bezogen auf das beheizte Gebäudevolumen nach Nr. 1.3.2 .
1.3.4 Gebäudenutzfläche AN
Die Gebäudenutzfläche AN wird für Gebäude, deren lichte Raumhöhe 2,60 m nicht überschreitet, wie folgt ermittelt: AN = 0,32 · Ve
2 Rechenverfahren zur Ermittlung der Werte des zu errichtenden Gebäudes
2.1 Berechnung des Jahres-Heizenergiebedarfs Q
2.1.1 Der Jahres-Heizenergiebedarf Q für Gebäude ist nach DIN EN 832 : 1998 wie folgt zu ermitteln:
Q = Qh + Qw + Qt - Qr oder Q = Qh - (Ah + Ah el) + Qw - (Aw + Aw el) - Qr
Dabei bedeuten
Qh |
der Jahres-Heizwärmedarf |
Qt |
die Wärmeverluste des Heizsystems und des Systems zur Warmwasserbereitung einschließlich des Energiebedarfs für Pumpen, Ventilatoren, Brennstoffvorwärmung, Begleitheizungen und sämtliche anderen Einrichtungen, die für den Betrieb der Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Warmwasserbereitung dienenden Anlagen benötigt werden |
Qw |
der Nutz-Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung, der für Wohngebäude mit 4 kWh/(m3·a) und für andere Gebäude mit 0 kWh/(m3·a) anzusetzen ist; schließt die Auslauf- und Auskühlverluste der Stichleitungen zu den Zapfstellen ein |
Qr |
vom Heizsystem oder Zusatzeinrichtungen aus der Umwelt genommene Wärme; sie ist nur insoweit zu berücksichtigen, als dies nicht bei der Errnittlung der Aufwandszahlen erfolgt ist (Ah oder Aw < 1) |
Ah |
die thermische Aufwandszahl der Heizungsanlage bei der Bereitstellung der Heizwärme |
Ah el |
die elektrische Aufwandszahl der Heizungsanlage bei der Bereitstellung der Heizwärme |
Aw |
die thermische Aufwandszahl der Einrichtungen zur Warmwasserbereitstellung |
Aw el |
die elektrische Aufwandszahl der Einrichtungen zur Warmwasserbereitstellung |
2.1.2 Der Jahres-Primärenergiebedarf ist aus dem Jahres-Heizenergiebedarf zu ermitteln, indem die zur Deckung des Jahres-Heizenergiebedarf jeweils eingesetzten Energiearten mit Primärenergie-Aufwandszahlen multipliziert werden, die aus den Regeln der Technik zu entnehmen sind.
2.2 Berechnung des Jahres- Heizwärmebedarfs Qh
Der Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist nach dem Monatsbilanzverfahren oder dem Heizperiodenbilanzverfahren nach DIN EN 832 : 1998 in Verbindung mit DIN V 4108 - 6: 1999-00 zu ermitteln. Bei Verwendung des Monatsbilanzverfahren ist eine Nachtabschaltung von 8,0 h anzunehmen. Bei Verwendung des Heizperiodenbilanzverfahrens ist der auf der Gradtagszahl basierende Faktor F Gt mit 72 und die Dauer der Heizperiode mit tx = 190 d anzusetzen.
3 Randbedingungen
Für das Rechenverfahren nach Nr. 2 sind die Klimadaten für den mittleren Standort und die einschlägigen Randbedingen nach DIN V 4108 - 6: 1999-00 sowie die nachstehenden Randbedingungen zugrundezulegen.
Tabelle 2: Randbedingungen
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Kenngröße |
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mittlere Gebäude- |
DIN EN 832 |
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Luftwechselrate n |
DIN EN 832 |
Ohne Nachweis n = 0,70 h-1 | |
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Bei Nachweis der ausreichenden
Dichtheit der Gebäudehülle nach Anhang 4
gilt: n = 0,60 h-1 | |
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bei Abluftanlagen gemäß Nr. 4 *) | |
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0,60 h-1 |
bei einem Anlagenluftwechsel nAnl > 0,50 h-1 |
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0,57 h-1 |
bei einem Anlagenluftwechsel nAnl > 0,30 bis 0,50 h-1 |
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0,45 h-1 |
bei einem Anlagenluftwechsel nAnl > 0,25 bis 0,29 h-1, der als Bedarfslüftung (selbstätige, nutzungsabhängige Regelung) bereitgestellt wird |
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bei Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung gemäß Nr. 4 *) n = nAnl (1- | |
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nAnl |
Anlagenluftwechsel |
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hV |
Nutzungsfaktor des Luft / Luft-Wärmerückgewinnungssystems |
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nx |
zusätzlicher Luftwechsel nach DIN EN 832 nx ist mit 0,20 h-1 anzusetzen |
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bei sonstigen Zu- und Abluftanlagen (auch solchen mit Wärmerückgewinnung, die den Anforderungen nach Nr. 4 nicht entsprechen) 0,70 h-1 | |
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mittlerer interner |
DIN EN 832 |
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3.1 Beheiztes Luftvolumen V
Das beheizte Luftvolumen V ist nach DIN EN 832 :1998 zu ermitteln. Vereinfacht darf es wie folgt berechnet werden:
V = 0,76 · Ve bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen mit nicht mehr als 2 Wohnungen
V = 0,80 · Ve in den übrigen Fällen
3.2 Wärmebrücken
Zulässige Möglichkeiten zur
Berücksichtigung von Wärmebrücken bei der Ermittlung
des Jahres-Heizwärmebedarfs:
a. |
Ohne weiteren Nachweis darf die Berücksichtigung dadurch erfolgen, daß für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche die Wärmedurchgangskoeffizienten um DUWB = 0, 10 W/(m2·K) erhöht werden. |
b. |
Werden die Regelkonstruktionen nach einschlägigen Regeln der Technik eingehalten, darf die Berücksichtigung dadurch erfolgen, daß für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche die Wärmedurchgangskoeffizienten um DUWB = 0,05 W/(m2·K) erhöht werden. |
c. |
Ein genauer Nachweis der Wärmebrücken nach DIN EN ISO 10 211-1: 1995 und DIN EN ISO 10 211-2: 1998 ist zulässig. |
3.3 Ermittlung der solaren Wärmegewinne bei Fertighäusern und bei Gebäuden, die nach Wiederverwendungsprojekten errichtet werden.
Werden Gebäude nach Plänen errichtet, die für mehrere Gebäude an verschiedenen Standorten erstellt worden sind, dürfen bei der Berechnung nach Nr. 2 die solaren Gewinne so ermittelt werden, als wären alle Fenster dieser Gebäude nach Osten oder Westen orientiert.
3.4 Gebäudetrennwände bei aneinandergereihter Bebauung
Bei der Berechnung nach Nr. 2 werden Gebäudetrennwände
a. |
zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen als nicht wärmedurchlässig angenommen und bei der Ermittlung der Werte A und A/Ve nicht berücksichtigt, |
b. |
zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktoren FU nach DIN V 4108 - 6: 1999-00 gewichtet und |
c. |
zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen im Sinne von DIN 4108 - 2: 1999-00 bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktoren FU = 0,5 gewichtet. |
Ist die Nachbarbebauung bei aneinandergereihter Bebauung nicht gesichert, müssen die Trennwände mindestens den Mindestwärmeschutz nach § 6 Abs. 5 aufweisen.
4 Voraussetzungen für die Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen
Bei dem im Rahmen der Berechnung nach Nr. 2 zu ermittelnden spezifischen Lüftungswärmeverlust HV ist eine Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nach Tabelle 2 Zeilen 2 b) und 2 c) dieses Anhangs nur zulässig, wenn
a. |
die Anforderungen an die Dichtheit des Gebäudes nachgewiesen werden und |
b. |
in der Lüftungsanlage die Zuluft nicht unter Einsatz von elektrischer oder aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie gekühlt wird. |
Die bei der Anrechnung der Wärmerückgewinnung anzusetzenden Kennwerte der Lüftungsanlagen sind nach anerkannten Regeln der Technik zu bestimmen oder aus allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der verwendeten Produkte zu entnehmen.
Die Lüftungsanlagen müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Beeinflussung der Luftvolumenströme jeder Nutzeinheit durch den Nutzer erlauben.
Es muß sichergestellt sein, daß die aus der Abluft rückgewonnene Wärme im Verhältnis zu der vom Heizsystem bereitgestellten Wärme vorrangig genutzt wird.
5 Vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude nach § 3 Abs.5
5.1 Einteilung der Heizungsanlagen nach Ausstattungsgrad
Es werden drei verschiedene Ausführungen der Anlagentechnik unterschieden, die mindestens den folgenden Anforderungen (Ausstattungs- und Betriebsmerkmale) genügen müssen:
Tabelle 3 Heizungsanlagen
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zentral über Heizkessel oder dezentral elek-trisch |
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maximal 15 m in Außen-wandschlitzen |
Thermostat-ventile |
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zentral über Heizkessel oder dezentral elek-trisch |
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nicht in Außen-bauteilen |
Thermostat-ventile |
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zentral über Heizkessel oder dezentral elek-trisch |
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nicht in Außen-bauteilen |
Thermostat-ventile |
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Solaranlage mit Nachheizung |
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nicht in Außen-bauteilen |
Pl-Regler | |
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zentral über Wärmepumpe oder dezentral elektrisch |
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keine Anforderungen |
keine Anforderungen |
5.2 Anforderungen an die Außenbauteile
In Abhängigkeit der nach Nr. 5.1 gewählten Ausführung der Anlagentechnik und dem Dichtheitsnachweis nach Anhang 4 Nr. 2 dürfen die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile nach Tabelle 4 nicht überschritten werden. Der Einfluß von Wärmebrücken ist durch Anwendung von Regelkonstruktionen nach DIN 4108 Beiblatt 2 : 1998 zu reduzieren.
Tabelle 4: Begrenzung des
Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen
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5.3 Berechnung des Fensterflächenanteils
Der Fensterflächenanteil f nach § 3 Abs. 5 ist wie folgt zu ermitteln:
Ist ein Dachgeschoß zu Wohnzwecken ausgebaut, so ist die Fläche aller Fenster der Dachwohnung in die Fläche AW, und die Fläche der Dachschrägen in die Fläche AAW einzubeziehen.
5.4 Bestimmung des Jahres-Heizenergiebedarfs und des Jahres-Primärenergiebedarfs
Auch für Gebäude, bei denen das vereinfachte Verfahren angewandt wird, ist das Verhältnis A/Ve nach Nr. 1.3.3 und die sich für dieses Verhältnis A/V, nach Nr. 1.1 und 1.2 ergebenden Höchstwerte für den Jahres-Heizenergiebedarf und den Jahres-Primärenergiebedarf zu bestimmen. Diese Werte entsprechen bei Ausführung dieser Gebäude nach Nr. 5.1 und 5.2 dem Jahres-Heizenergiebedarf und dem Jahres-Primärenergiebedarf für das jeweilige Gebäude und sind nach Maßgabe der nach § 13 Abs. 2 zu erlassenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift im Energiebedarfsausweis aufzuführen.
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